Vollmitgliedschaft (ordentliche Mitgliedschaft)
Ermöglicht die Teilnahme an Mitgliederversammlungen. Ordentliche Mitglieder haben ab 18 Jahren Stimmrecht und können in Vereinsorgane (Vorstand, Kassenprüfung/Revision u. a.) gewählt werden.
Für alle, die die Organisation finanziell und ideell unterstützen möchten – ohne Stimmrecht.
Wird durch Beschluss des Vorstands für besondere Verdienste verliehen. Ehrenmitglieder sind von Beiträgen befreit und dürfen an Versammlungen in beratender Funktion teilnehmen (ohne Stimmrecht).